20.10.2008 | Medienmitteilung im Oltner Tagblatt

Abstimmungen Zwei Ja und drei Nein der EVP

«Wer kifft, gefährdet sich selbst, seine Zukunft und droht der Gesellschaft zur Last zu fallen. Das ist nicht o.k.»

Die EVP Kanton Solothurn hat ihre Parolen für die fünf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 30. November bekannt gegeben. Die Kantonalpartei sagt Ja zum revidierten Betäubungsmittelgesetz. Dieses verankere die vier Säulen aus Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression und nenne explizit das Ziel eines drogenfreien, abstinenten Lebens. Nein zur Hanfinitiative: Die EVP will den Cannabiskonsum nicht legalisieren: «Wer kifft, gefährdet sich selbst, seine Zukunft und droht der Gesellschaft zur Last zu fallen. Das ist nicht o.k.», schreibt die EVP. Ja zur AHV-Initiative: Die Initiative geht zwar auch nach Ansicht der EVP sehr weit. Weil es das Parlament wiederholt verpasst habe, einkommensschwachen Schichten die flexible Pensionierung zu ermöglichen, setze sie aber nun mit dem Ja zur Initiative ein Zeichen. Nein zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts: Die EVP findet, dank dem Verbandsbeschwerderecht könne das geltende Umweltrecht des Bundes effizient und kostengünstig durchgesetzt werden. Auch wenn das Stimmvolk ein Bauprojekt bejahe, müsse dieses dem Umweltrecht des Bundes genügen. Nein zur Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten: Die Volksinitiative ist nach Ansicht der EVP nicht praktikabel. Der Gegenvorschlag habe das Anliegen aufgenommen: Neu beginnt die 15-jährige Verjährungsfrist nicht ab dem Zeitpunkt der Tat, sondern erst mit der Volljährigkeit zu laufen. Damit können Betroffene bis 33 Anzeige erstatten, was für die EVP genügt. (otr)

 

Oltner Tagblatt / MLZ; 20.10.2008; Seite 1 Front (pdf)

Oltner Tagblatt / MLZ; 20.10.2008; Seite 13 Kanton Solothurn (pdf)