03.09.2008 | Kantonsrat

Sessionskommentar vom 3. September 2008

Anstatt eines Sessionskommentars: unsere Vorstösse zur Bildungspolitik Die EVP Solothurn beobachtet mit zunehmender Sorge die Entwicklungen rund um die Schulen. Eine unglaubliche Flut von Reformen wird in viel zu kurzer Zeit auf Gemeinden, Schulleitungen und Lehrpersonen los gelassen.

Und die Reformturbos, namentlich die EDK (Erziehungsdirektoren aller Kantone), merken nicht, dass sie als Schreibtischtäter das ganze System total überfordern. Die EVP stellt sich nicht gegen die Reformen. Aber gegen das angeschlagene Tempo. Wir wollen Qualität. Wir wollen eine gute Schule mit motivierten und gut ausgebildeten Lehrpersonen. Darum muss das Tempo runter genommen werden. Darum müssen die Reformen gestaffelt werden. Und darum habe ich heute folgende zwei Aufträge mit Unterstützung aus fast allen Fraktionen eingereicht.

 

Auftrag überparteilich:

Priorisierung und Planung der Reformprojekte in der Volksschule

Der Regierungsrat wird aufgefordert, eine Priorisierung der Reformprojekte in der Volksschule zu erarbeiten. Aufgrund dieser Projektpriorisierung legt der Regierungsrat allen Beteiligten, insbesondere den Gemeinden und Lehrpersonen, eine detaillierte Planung der anstehenden Reformvorhaben vor. In dieser Planung sollen insbesondere folgende Aspekte einsehbar sein:

- Projektplanung mit Vorbereitungsphasen, Einführungszeitpunkten, Umsetzungsphasen und Abschlusszeitpunkten, Vernetzungen und Schnittstellen und mögliche Risiken.

- Inhalte, zeitliche Planung und Kosten der notwendigen Weiterbildungen für die Lehrpersonen (Nachqualifikation der Sek I Lehrkräfte, Frühfremdsprachen, integrative Schulung usw.)

- Informationskonzept: Wann wird wer über was informiert?

- Finanzierungsbedarf und Verteilschlüssel der Kosten für Kanton und Gemeinden

- Notwendige Anpassungen der Infrastruktur

 

 

Begründung:

Im AVK sind sehr viele Reformprojekte im Gang: zwei Fremdsprachen in der Primarschule, integrative Schulung, Aufhebung der Einführungs- und Kleinklassen, Basisstufe, Tagesstrukturen, Umsetzung der Sek I Reform, ein neues Qualitätssicherungskonzept, ein neues ICT Konzept. Das Amt selbst stösst an Grenzen. Die Projekte werden manchmal den Gemeinden sehr kurzfristig für die Umsetzung übergeben. Unter der Lehrerschaft wächst das Gefühl, all die Reformen nicht bewältigen zu können. Das führt zu Irritationen, Missverständnissen und einem Klima, das die Reformen eher hindert als fördert. Durch das hohe Reformtempo ist die Umsetzungsqualität der einzelnen Projekte gefährdet. Klare und frühzeitige Information und Kommunikation sind daher das Gebot der Stunde. Und: Die Gleichzeitigkeit aller Reformprojekte ist kein wesentlicher Gelingensfaktor. Eine bewusst vorgenommene Priorisierung und Staffelung bietet hingegen die Gelegenheit Qualität vor Quantität zu stellen. So kann die Fülle von Reformprojekten in der Volksschule wirklich gesteuert und bewältigt werden. Und nur so kann die Reform der Volksschule qualitativ gut und nachhaltig umgesetzt werden.

 

Auftrag überparteilich:

Einführung der Frühfremdsprachen verschieben – Qualität statt Tempo

Die Einführung der Frühfremdsprachen soll um drei Jahre verschoben werden. Konkret heisst das: der Französischunterricht ab der 3. Klasse soll erst ab Schuljahr 2014/2015 (statt 2011/2012) und der Englischunterricht ab der 5. Klasse soll erst ab dem Jahr 2016/2017 (statt 2013/2014) eingeführt werden.

 

Begründung:

An der Volksschule wird mit horrendem Tempo reformiert: Blockzeiten, geleitete Schulen, ein neues Qualitätssicherungskonzept und das neue ICT Konzept sind erst gerade implementiert worden. Weitere grosse Brocken sind in der Pipeline: zwei Fremdsprachen in der Primarschule, integrative Schulung, Aufhebung der Einführungs- und Kleinklassen, Basisstufe, Tagesstrukturen, Umsetzung der Sek I Reform, Bildungsraum Nordwestschweiz. Aufgrund der Anzahl und der Tragweite der laufenden und anstehenden Reformvorhaben sind grösste Bedenken angebracht, dass diese in den geplanten Zeiträumen erfolgreich und in der angemessenen Qualität realisiert werden können. Konzepte müssen erarbeitet, die gesetzliche Grundlagen müssen geschaffen, Lehrpersonen müssen weitergebildet, die Infrastruktur muss angepasst werden.

Die Menge der geplanten Reformen verbunden mit zu engen Zeitplänen kann schnell einmal zu Überforderungen der Beteiligten sowie des ganzen Systems führen. Reformvorhaben laufen dann Gefahr aufgrund konzeptioneller Mängel, undurchdachter Rahmenbedingungen, ungenügender Weiterbildung des Personals und zu geringer finanzieller Mittel nur unvollständig umgesetzt zu werden. Das hat zur Folge, dass die angestrebten Qualitätsverbesserungen nicht erzielt werden können. Ziels des Auftrags ist es daher, das Reformtempo in einem Punkt zu reduzieren und damit eine qualitativ gute Umsetzung zu garantieren.

 

Die Einführung der Frühfremdsprachen ist aus zwei Gründen der naheliegende Ansatzpunkt für eine solche Temporeduktion:

 

1. Der Frühfremdsprachenunterricht erfordert unter anderem gut ausgebildete Lehrpersonen. Diese sind momentan längst nicht in genügender Anzahl vorhanden. Eine seriöse fachliche Weiterbildung im Sprachbereich erfordert einige Zeit. Wenn Frühfranzösisch in der 3./4. Klasse bereits ab 2011/2012 eingeführt wird, würde eine grosse Anzahl von Schülerinnen und Schüler von noch nicht genügend qualifizierten Lehrpersonen unterrichtet werden. Negative Folgen aufgrund unzureichenden Unterrichts wären nicht zu vermeiden. Dieselbe Problemlage stellt sich auf der 5./6. Klasse noch stärker, da dort die Lehrpersonen gleich doppelt nachqualifiziert werden müssen: Einerseits für den Französischunterricht, der ja nun auf den zwei vorausgehenden Jahren aufbauen muss, andererseits für den in dieser Stufe neu beginnenden Englischunterricht.

2. Das Frühfremdsprachenkonzept ist inhaltlich und strukturell nicht mit den anderen Reformvorhaben verknüpft. Eine Verschiebung der Einführungszeitpunkte gefährdet andere Projekte nicht.

 

Der qualitative Gewinn, der mit einer leicht verzögerten Einführung erreicht wird, wiegt ein Abweichen vom Zeitplan anderer Kantone mehr als auf.

 

 

Vera Pevos und die Staatsanwaltschaft

Zu dem medial am meisten beachteten Geschäft von heute erlaube ich mir noch ein oder zwei Bemerkungen. Die Staatsanwaltschaft hat rund um den Fall der Pensionskasse Vera/ Pevos sicher keine allzu gute Figur gemacht. Dass ein Staatsanwalt beim Plädoyer der Verteidigung in den Ferien weilt, ist ein grobfahrlässiges Vergehen. Das Disziplinarverfahren wird hier Licht ins Dunkel bringen müssen.

Aber: der Prozess steht in einer Reihe mit anderen: Swissair, EKO, Kantonalbankdebakel … Und alle diese Verfahren endeten mit Freisprüchen der Angeklagten und grossen Kosten für die Steuerzahler. Unser Rechtsystem scheint bei Wirtschaftskriminalität von grossem Ausmass nicht „zubeissen“ zu können. Und was mich als EVPler (und Urs Huber von der SP, der das heute im Rat auf den Punkt gebracht hat) wirklich ärgert: Genau die Leute, die jetzt am lautesten das Versagen der Staatsanwaltschaft beklagen, boykottieren mit allen Mitteln die Verschärfung der Gesetze gegen Wirtschaftskriminalität!

René Steiner