14.11.2011 | Kantonsrat Solothurn

Kommentar der EVP zur November-Session 2011

Wie viel Schule ist genug? - Strom ohne Atom? - Nach den Wahlen ist vor den Wahlen - Wer bezahlt die teuren Pflegekosten im Alter?

Wie viel Schule ist genug?

Ein Drittklässler in Olten

  • hat an mehreren Tagen sieben Lektionen Unterricht.
  • verfügt nur noch am Mittwochnachmittag über unterrichtsfreie Zeit.
  • muss an einzelnen Tagen schon morgens vor halb acht zum Unterricht erscheinen.

Eine weitere Folge der Reformflut im Bildungswesen! Die Verschulung bzw. Verplanung der Kindheit hat erwiesenermassen auch negative Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung der Kinder. Darum hat die EVP eine Interpellation eingereicht. Je nachdem, wie die Antwort der Regierung und die Diskussion im Rat ausfällt, werden wir einen Auftrag nachreichen, der hier einen Riegel vorschiebt.

 

Strom ohne Atom?

Die Debatte heute war eine Energiedebatte. Nicht weniger als 12 Vorstösse hatten den Ausstieg aus der Atomenergie und die Förderung erneuerbarer Energien zum Thema. Der Atomausstieg ist im Aufwind. Das haben auch die Nationalratswahlen gezeigt (vgl. Kommentar). Und auch im Kanton ist die Stimmung gekippt, vor allem dank der Kehrtwende der CVP. Die SVP ist immer noch für AKWs, die FDP eigentlich auch, aber sagt es etwas verklausulierter. Glp, Grüne und SP einstimmig und die CVP fast einstimmig gegen neue AKWs. Selbstverständlich setzt auch die EVP konsequent auf den Ausstieg => die Argumente.

 

Noch ein ganz anderer Aspekt: Wenn die Alpiq hier nicht aufhört, nur auf ihr Milchkuh AKW Gösgen zu setzen, wird das auch für das Steuersubstrat des Kantons katastrophale Auswirkungen haben (siehe Artikel in der Mittellandzeitung letzte Woche), weil sie nicht fit für die Zukunft ist.

 

Konkret wurde folgendes heute entschieden:

  • Die Förderung erneuerbarer Energien kommt in die Verfassung (47:45).
  • Die Förderung alternativer Energie soll in Zukunft nach klar formulierten Grundsätzen geschehen (einstimmig).
  • Bei der energietechnischen Sanierung eines Hauses darf das ab 2012 nicht mit Gebühren belastet werden (einstimmig).
  • Der Kanton wird bei der Alpiq nicht vorstellig, damit diese das Gesuch für Gösgen II zurück zieht (zwei Drittel Mehr).
  • Das Richtplanverfahren für ein neues AKW wird nicht abgebrochen (47:47 mit Stichentscheid Präsident). Was hier wirklich eine Frechheit ist: bei einer anderen Abstimmung sagte der Präsident Claude Belart (FDP), dass er beim Stichentscheid immer mit der Regierung geht. Nur um in derselben Session, ohne rot zu werden, den Stichentscheid gegen die Regierung zu fällen. Diese hatte nämlich für den Abbruch votiert.

Die restlichen Vorstösse waren Interpellationen (Fragekataloge), wo es eine Diskussion, aber keine Abstimmung gibt.

 

Nach den Wahlen ist vor den Wahlen

Die Kantonsratswahlen 2013 sind unser nächstes grosses Etappenziel. Zwei Sitze sind das erklärte Ziel. Dazu braucht es vor allem in der Amtei Solothurn Lebern zusätzlichen Schub. Wo sind die EVP Sympathisanten/innen, Wahlkämpfer/innen und Kandidaten/innen in Bellach, Bettlach, Grenchen, Langendorf, Solothurn usw.? Du kannst mithelfen, der EVP zusätzlichen Schub zu verleihen. Darum melde Dich doch bei uns und informiere Dich, wie Du die EVP unterstützen kannst.

 

 

Wer bezahlt die teuren Pflegekosten im Alter?

Durch die Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die in Bern (von viel zu vielen Krankenkassenverwaltungsräten, die dort im Parlament sitzen!) beschlossen wurde, werden die Gemeinden nun finanziell viel stärker belastet. Konkret: die Restkosten für die stationäre Pflege, die nicht durch den „Gepflegten“ übernommen werden, müssen zu einem grossen Teil von den Gemeinden berappt werden. Nach längerem Ringen wurde schliesslich ein Kompromiss gefunden.

 

 

 

Als Übergangslösung werden die Restkosten zu je 50% von Gemeinden und Kanton übernommen. In einem zweiten Schritt wird die Verteilung der Sozialkosten (nicht Pflege, sondern Ergänzungsleistungen) zwischen Kantonen und Gemeinden neu festgelegt. Das wird eine finanzielle Entlastung für die Gemeinden mit sich bringen. Und dann in einem dritten Schritt wird die Verteilung der Restkosten definitiv festgelegt.

Die Gemeinden ächzen immer mehr unter Last der Sozialkosten. Steuern müssen erhöht werden. Und die Frage sei erlaubt, ob der Schutz des Privatvermögens der „Pflegebezüger/innen“ das wirklich rechtfertigt. Und: einmal mehr werden Kosten von den Krankenkassen auf die öffentliche Hand abgelastet.

Aber weil Bundesrecht umgesetzt werden muss und die Gefahr einer Rechtsunklarheit besteht (Gerichtsverfahren!), habe ich dem Kompromiss zusammen mit den Vertretern des Einwohnergemeindeverbandes zugestimmt.

 

                                                                           (Rene Steiner)