Die *jevp lehnt die Ausschaffungsinitiative ohne Gegenstimme ab und empfiehlt die Annahme des Gegenvorschlages. Die Ausschaffungsinitiative definiert eine eher zufällige Liste von Delikten, welche zu einer Ausschaffung führen und vermischt dabei schwere Verbrechen und Bagatellfälle. Schwere Wirtschaftsdelikte gingen im Gegenzug vergessen. Der Gegenvorschlag schafft hingegen klare Kriterien für eine einheitliche Praxis in den Kantonen, welche sich auch mit dem Völkerrecht vereinbaren lässt. So darf nicht ausgeschafft werden, wer im Herkunftsland an Leib und Leben gefährdet sein könnte.
Parolen der Delegiertenversammlung:
Auf Antrag von EVP-Nationalrat Walter Donzé hat die DV der EVP Schweiz vom 28. August 2010 in Weinfelden mit 75 zu 14 Stimmen die NEIN-Parole zur Initiative und mit 75 zu 12 Stimmen die JA-Parole zum Gegenvorschlag beschlossen.
Grundzüge der Vorlage:
Gemäss Initiative soll ausgeschafft werden, wer wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen Raub, Menschenhandel, Drogenhandel oder eines Einbruchdelikts rechtskräftig verurteilt worden ist, oder wer missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen hat.
Der Gegenvorschlag stellt nicht nur auf das Delikt, sondern auch auf das Strafmass ab: des Landes verwiesen wird, wer einen Mord, eine vorsätzliche Tötung, eine Vergewaltigung, eine schwere Körperverletzung, einen qualifizierten Raub, eine Geiselnahme, einen qualifizierten Menschenhandel oder einen schweren Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen hat; wer eine Tat begangen hat, für welche eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen ist; wer in den letzten 10 Jahren kumuliert zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist.
Weshalb die EVP die Ausschaffungsinitiative ablehnt:
Die Initiative definiert eine eher zufällige Liste von Delikten und vermischt schwere Verbrechen und Bagatellfälle: Ein einmaliger Einbruch kann zu einer Ausweisung führen, ein schwerer Betrugsfall mit einer hohen Deliktsumme hingegen nicht. Das verletzt den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit offensichtlich.
Hier geborene und aufgewachsene Ausländerinnenund Ausländer können wegen Bagatelldelikten des Landes verwiesen werden.
Die Initiative verletzt mit dem geforderten Ausschaffungsautomatismus das Non-Refoulement-Prinzip: niemand darf in ein Land zurückgeschickt werden, in dem sein Leben gefährdet sein könnte.
Die Initiative widerspricht völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz wie dem Recht auf Familienleben (Sippenhaft) und Nicht-Diskriminierung.
Weshalb die EVP den Gegenvorschlag unterstützt:
Nach dem geltenden Recht ist es bereits heute möglich, bei schweren oder wiederholten Straftaten oder bei einem erheblichen Betrug bei der Sozialhilfe die ausländerrechtliche Bewilligung zu widerrufen sowie Einreiseverbote zu erlassen. Das ist richtig so: Kriminelle haben ihr Gastrecht verwirkt. Doch heute ist die Praxis in den Kantonen sehr unterschiedlich. Hier schafft der Gegenvorschlag klare Kriterien.
Der Gegenvorschlag enthält einen genauen Deliktkatalog, welcher ergänzt und vereinheitlicht wurde. Schwere Körperverletzung sowie schwere Wirtschaftsdelikte wurden zusätzlich aufgenommen, Bagatelldelikte ausgeschlossen.
Die Ausschaffung ist nicht mehr allein vom Begehen der Tat selber abhängig, sondern vom verhängten Strafmass und damit vom Verschulden.
Das Prinzip der Verhältnismässigkeit bleibt gewahrt: Der Gegenvorschlag räumt den Gerichten einen Spielraum bei der Beurteilung des Einzelfalls ein und verlangt explizit eine Überprüfung der Verhältnismässigkeit.
Bei einem Ausschaffungsentscheid sind die Grundrechte und Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts zu beachten.
Parolen der EVP:
NEIN zur Ausschaffungsinitiative, JA zum Gegenvorschlag am 28. November