Banknotes
Katasterwerte: EVP begrüsst Stossrichtung – schlägt aber Optimierungen vor

Katasterwerte: EVP begrüsst Stossrichtung – schlägt aber Optimierungen vor

Für die EVP Kanton Solothurn ist klar, dass die veralteten, viel zu tiefen und somit verfassungswidrigen Katasterwerte endlich korrigiert werden müssen. Aufgrund dieser tiefen Werte haben Hauseigentümer bisher einen wesentlichen Teil ihres Vermögens nicht versteuern müssen. Dies ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Steuerpflichtigen.

Die EVP Solothurn hat heute ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung der Katasterwerte eingereicht. Zusammenfassend meint André Wyss, EVP-Kantonsrat, FIKO-Mitglied und dipl. Finanzplanungsexperte: «Mit dem Nein zur Zwillingsinitiative 1 hat das Volk unterstrichen, dass es die aktuelle Ungleichbehandlung nicht mehr will. Die Anpassung der Katasterwerte auf eine vernünftige, faire Höhe, damit die effektiven Vermögenswerte versteuert werden, ist im Sinne der Steuergerechtigkeit für die EVP unbestritten und längst überfällig.»

Gegenmassnahmen
Die EVP unterstützt, dass die dadurch erzielten Mehreinnahmen – bzw. genauer gesagt die dadurch erzielten korrekten Einnahmen – den Steuerpflichtigen (mindestens grösstenteils) wieder zurückgegeben werden; dies trotz der möglichen negativen Effekte auf die Beiträge aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) sowie der allgemeinen Finanzperspektive des Kantons.

Für die EVP wäre es aber falsch, wenn die bisherigen Steuervorteile von rund 40 Mio. Franken pro Jahr (Kanton und Gemeinden), wovon die Hauseigentümer profitiert haben, wiederum den Hauseigentümern auf andere Art zurückgegeben würden. Die EVP lehnt daher Gegenmassnahmen, welche wiederum «nur» zu Gunsten der Hauseigentümer gelten, klar ab, dazu gehört insbesondere die geplante Erhöhung des Pauschalabzuges um 5%. Für die EVP sollte zudem die Förderung von Energiesparmassnahmen nicht via Steuergesetz erfolgen (aufgrund der Ungerechtigkeit in Sachen Progression).

Vermögensfreibetrag
Wie der Regierungsrat aufzeigt, würde bei der Erhöhung des Vermögensfreibetrages die dadurch erzielte Steuerentlastung primär den Hauseigentümern zugutekommen. Aus diesem Grund ist die EVP gegen eine Vervierfachung des Freibetrages, würde aber einer moderaten Erhöhung des Vermögensfreibetrages zustimmen. Das aktuelle Verhältnis (60:100) des Freibetrages führt zu einer Benachteiligung von Verheirateten ggü. Personen mit dem gleichen Vermögen im Konkubinat. Die EVP fordert daher, dass im Zuge der Anpassung die «Heiratsstrafe» abgeschafft bzw. zumindest reduziert wird, indem der Freibetrag für Verheiratete stärker erhöht wird. Die EVP fordert zudem, dass auch die Freibeträge für Kinder entsprechend angepasst werden.

Steuerlicher Ausgleich
Mit einer möglichen Senkung des kantonalen Steuerfusses um 3% würden aufgrund der Steuerprogression die Steuerpflichtigen mit einem hohen steuerbaren Einkommen bzw. Vermögen überproportional profitieren. Fairer wäre für die EVP die Anpassung (Reduktion) des Einkommenssteuertarifs im mittleren Bereich.

Höhe der Eigenmietwerte
Die Zukunft des Eigenmietwertes ist schweizweit ungewiss, wodurch Änderungen in naher Zukunft gut möglich sind und es Sinn macht, die Entscheide aus Bern abzuwarten.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie in der Beilage.

 

Für Auskünfte:
André Wyss, Vize-Präsident, Kantonsrat: (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92