Leserbrief von André Wyss zum Besuchsrecht

Zur Bekämp­fung des Coro­na­vi­rus gilt als prä­ven­tive Mass­nahme in Alters- und Pfle­ge­hei­men, in Spi­tä­lern sowie in Kinder-/Jugendheimen ein Besuchs­ver­bot. Der Schutz von gefähr­de­ten Betag­ten und Pati­en­ten ist das Gebot der Stunde. Dem gegen­über haben die Betrof­fe­nen neben körperlich-medizinischen auch see­li­sche Bedürf­nisse. Sie sind stär­ker gefähr­det und viele lei­den dar­un­ter, weil Ange­hö­rige sie nicht besu­chen und nicht wie gewohnt unter­stüt­zen dür­fen, oder weil sie keine für sie wich­tige geist­li­che und see­li­sche Beglei­tung in Anspruch neh­men kön­nen.

Sol­che und ähn­li­che Ein­schrän­kun­gen kön­nen somit – ins­be­son­dere für ältere Men­schen und für Kin­der – sehr ein­schnei­dend und psy­chisch äus­serst belas­tend sein. Es gilt daher dar­auf zu ach­ten, dass die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen des Besuchs­ver­bots nicht grös­ser sind als der Nut­zen.

Sind sich der Kan­tons­arzt und der Regie­rungs­rat bewusst, wel­che psy­chi­schen Fol­gen die­ses Besuchs­ver­bots mit sich bringt und dass dies für das Wohl­be­fin­den und folg­lich für die Gene­sung der Betrof­fe­nen nicht sehr för­der­lich ist? Inzwi­schen hat der Kan­ton Aar­gau das Besuchs­ver­bot gelo­ckert. Wann zieht der Kan­ton Solo­thurn zum Wohle der betrof­fe­nen Per­so­nen und Ange­hö­ri­gen nach?

 

André Wyss, Rohr
Kan­tons­rat EVP