Die EVP steht hinter dem geplanten neuen Waldgesetz. Es entspricht den heutigen Gegebenheiten und sorgt für mehr Klarheit. In ihren Antworten im Rahmen der Vernehmlassung verzichtet die EVP auf die Stellungnahme zu Detailfragen – die Sinnhaftigkeit dieser Gesetzesartikel sollen insbesondere die betroffenen Waldeigentümer (meist Bürger-, Einwohnergemeinden sowie Privatpersonen) aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen beurteilen. Bei übergeordneten Punkten sieht die EVP jedoch bei drei allgemeinen Punkten noch Verbesserungspotential.
Mitsprache der Waldeigentümer
In verschiedenen Artikeln fehlt für die EVP eine Mitsprachemöglichkeit der Waldeigentümer und fordert daher, dass dies im Gesetz noch expliziter erwähnt wird.
Fahrradverbot
Aus Sicht des Waldschutzes erachtet die EVP die Stossrichtung zwar als richtig, aber der gewählte Gesetzesartikel schränkt zu stark ein. Präsident Elia Leiser: «Die EVP wünscht sich hier im Sinne von einem Mit- und Nebeneinander einen pragmatischen Ansatz und nicht eine Verbotskultur.»
Betriebsbuchhaltung
«Die Praxiserfahrungen zeigen, dass der Aufwand der Betriebsbuchhaltung in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Waldeigentümer steht», ist EVP-Kantonsrat André Wyss, der beruflich als Rechnungsführer eines Forstbetriebes fungiert, überzeugt. Der Detaillierungsgrad der aktuellen Betriebsbuchhaltung mit teils auch sensiblen Daten ist übertrieben und unnötig. Im Sinne von weniger Bürokratie und mehr Effizienz ist dieser Artikel daher ersatzlos zu streichen.
Für Auskünfte:
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92; info@elialeiser.ch
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00; andre.wyss@wyance.ch