Vernehmlassung Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft

Vernehmlassung Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft

Die EVP beurteilt die geplante Änderung skeptisch und hat demnach auch schon den entsprechenden Auftrag im Kantonsrat abgelehnt.

Einerseits stellen sich mit einer Stellvertretung diverse Umsetzungsfragen. Die Chance ist gross, dass die Stellvertretung nur für ein, zwei oder max. drei Sessionen einspringen könnte bzw. müsste. In dieser Zeit ist es schlicht nicht möglich, den Parlamentsbetrieb genügend kennenlernen und sich entsprechend einbringen zu können.

Es ist völlig normal, dass nicht immer alle Parlamentsmitglieder an einer Rats- oder Kommissionssitzung anwesend sind. In den allerseltensten Fällen hat dies einen direkten Einfluss auf den Ausgang einer Abstimmung, wodurch sich eine Spezialregelung sowie der damit verbundene Aufwand für die EVP nicht gerechtfertigt.

Ein zweiter Grund liegt für die EVP darin, dass eine Stellvertretungsregelung – wenn, dann – nicht nur auf die Mutterschaft beschränkt sein darf, sondern dass im Sinne einer Gleichbehandlung auch andere längere Absenzen (wie z.B. Unfall/Krankheit) mitberücksichtigt werden müssten. Eine reine Fokussierung «nur» auf die Mutterschaft, erachtet die EVP nicht als korrekt – dies insbesondere auch im Kontext mit der inzwischen beschlossenen nationalen Regelung, wonach zukünftig der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr entfällt, wenn die Mutter an Rats- oder Kommissionssitzungen teilnimmt.

Sollte die Vorlage dennoch umgesetzt werden, so erachten wir die geplanten Gesetzesänderungen im Grundsatz als zielführend. Die Rahmenbedingungen müssen in diesem Fall sehr eng gesteckt werden, damit politische «Spiele» nicht möglich sind. Wir würden aus diesem Grund die Mindestdauer auf sechs Monate erhöhen (§ 2bis, Absatz 1). So wird gleichzeitig verhindert, dass eine Stellvertretung nur für eine oder zwei Sessionen erfolgt.

Für die EVP ist zudem klar, dass die Stellvertretung keinen Einsitz in eine Kommission nehmen kann, da es hier noch weniger Sinn macht, wenn Personen nur für eine, zwei oder auch drei Sitzung in einer Kommission dabei sind (u.a. auch aus Gründen der Vertraulichkeit).
 

Für Auskünfte:
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92; info@elialeiser.ch
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00; andre.wyss@wyance.ch