Ja zum neuen Hundegesetz

Ja zum neuen Hundegesetz

Die Mitglieder der EVP Kanton Solothurn befürworten das kantonale Hundegesetz. Es beseitigt bei den Assistenzhunden eine Diskriminierung und schafft Klarheit bei den Listenhunden.

Die EVP-Mitglieder sprechen sich deutlich für das neue Solothurner Hundegesetz aus. Mit der geplanten Gesetzesänderung werden Assistenzhunde, die von der Invalidenversicherung als Hilfsmittel anerkannt sind, von der neuen Hundesteuer befreit. Damit wird ein wichtiges Zeichen für Inklusion gesetzt und Menschen mit Behinderung gezielt entlastet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Gesetzesänderung betrifft die sogenannten Listenhunde. Die bisherigen Vorgaben führten in der Praxis zu Unsicherheiten und Härtefällen, etwa bei Mischlingen. Künftig wird klar geregelt, wann eine Bewilligung nötig ist, und welche Kriterien gelten. Damit wird der Vollzug erleichtert, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden.

 

Für Auskünfte:
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92; info@elialeiser.ch
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00; andre.wyss@wyance.ch