Die EVP begrüsst insbesondere, dass der erweiterte Handlungsspielraum für die Aufsichtsbehörde (§129) mehr Effizienz ermöglicht. Ebenfalls positiv bewertet sie die neu vorgesehene unbefristete Anstellung der Mitglieder der KESB (§132) anstelle einer Amtsperiode. Diese Änderung erhöht die Attraktivität der Arbeitsplätze und erleichtert die Rekrutierung von qualifiziertem Personal. Die in den §138 und §139 vorgesehenen, klar geregelten Einzelkompetenzerweiterungen des Präsidiums und den übrigen Mitgliedern fördern ein effizientes Arbeiten und schaffen Rechtssicherheit. Schliesslich ist auch die Vereinfachung von Erbenverhandlungen (§190) ein sinnvoller Schritt hin zu weniger administrativem Aufwand.
Bedenken äussert die EVP hingegen zur geplanten Ausdehnung der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung von 72 Stunden auf sechs Wochen. Zwar bietet die Änderung verschiedene verfahrenstechnische Vorteile und kann in der Praxis sinnvoll sein, sie stellt jedoch auch einen erheblichen Eingriff in die persönlichen Rechte dar. Die EVP schlägt daher vor, dass eine Verlängerung auf sechs Wochen erst nach einer bestimmten Zeit und unter Einbezug einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung bzw. Überprüfung erfolgen kann.
Auch die vorgesehene Gebühr von CHF 50 für die Hinterlegung eines Vorsorgeauftrags erachtet die EVP als zu hoch. Der Kanton sollte hier den Empfehlungen des Preisüberwachers von 2022 folgen, wonach eine Hinterlegung nicht mehr als CHF 30 kosten sollte. Vorsorgeaufträge werden häufig von älteren Personen ausgestellt, die in der Regel über ein geringeres Einkommen verfügen. Eine tiefere Gebühr wäre daher sozialverträglicher und angemessener.
Für Auskünfte:
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92; info@elialeiser.ch
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00; andre.wyss@wyance.ch