Sinnvolle Kostensenkungsmassnahme

Die EVP begrüsst die geplante Gesetzesänderung bei der Zustellung von Verfügungen und Entscheiden, warnt jedoch vor möglichen Fris-tenfallen. Aus Sicht der EVP handelt es sich um gute und gezielte Massnahmen, um die laufenden Kosten des Kantons zu senken.

«Dass der Kanton die Kosten senken muss, ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist, dass diese Vorlage einen verkraftbaren und folgerichtigen Weg darstellt», zeigt sich EVP-Vorstandsmitglied und Finanzexpertin Deborah Guggisberg überzeugt. Positiv beurteilt die EVP zudem die erhöhte Flexibilität der Weisung, welche ein rasches und unkompliziertes Reagieren auf neue Gegebenheiten ermöglicht. «Dennoch wird es wichtig sein, dass der Regierungsrat diese neu gewonnene Kompetenz nicht zum Nachteil der Solothurnerinnen und Solothurner einsetzen wird», mahnt EVP-Kantonsrat André Wyss.

In der Vergangenheit wurde die Zustellung mit A-Post Plus als sogenannte «Fristenfalle» kritisiert. Diese Kritik kann die EVP nur bedingt teilen. Sie fordert jedoch, dass Entscheide mit grossen persönlichen Konsequenzen für die Betroffenen weiterhin per Einschreiben zugestellt werden. Zudem ist aus Sicht der EVP zentral, dass bei A-Post-Plus-Sendungen Fristen von mindestens 30 Tagen gelten. So bleibt den Empfängerinnen und Empfängern auch bei Ferien oder Auslandaufenthalten genügend Zeit, um angemessen zu reagieren.

Gerade im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung eröffnen sich neue Möglichkeiten, um laufende Kosten nachhaltig zu senken (wie zum Beispiel eine Zustellung per E-Mail). Für die EVP ist daher entscheidend, dass dieses Potenzial sorgfältig analysiert und wo möglich und sinnvoll konsequent genutzt wird.

 

 

Für Auskünfte:
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92; info@elialeiser.ch
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00; andre.wyss@wyance.ch
Deborah Guggisberg, Vorstandsmitglied EVP Kanton Solothurn, 076 332 17 91, deborah.guggisberg@gmx.ch