Steuerstrategie: Positiv – mit Optimierungspotential

Die EVP begrüsst im Grundsatz die geplante Steuerstrategie des Regierungsrates und teilt das Ziel, die Standortattraktivität zu stärken, ohne dabei den Finanzhaushalt aus dem Gleichgewicht zu bringen. Im Hinblick auf die Individualbesteuerung fordert die EVP aber zusätzliche Massnahmen, um Familien nicht stärker zu belasten.

Die vom Regierungsrat präsentierte Steuerstrategie kommt insgesamt als gutes Gesamtpaket daher. «Steuern senken ja, aber nicht um jeden Preis» ist seit jeher die Devise der EVP und einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und enkeltauglichen Finanzpolitik.

Die EVP begrüsst insbesondere folgende Massnahmen:

  • Anpassung der Katasterwerte: Die massive Ungleichbehandlung bei der Besteuerung der Liegenschaften gegenüber den übrigen Vermögenswerte bemängelt die EVP schon seit Jahren. Es ist nun endlich an der Zeit, diesen bundeswiderrechtlichen Zustand zu beheben.
  • Erhöhung der Vermögenssteuern: Die verhältnismässig tiefen Vermögenssteuern im Kanton Solothurn haben nicht den gewünschten Effekt (Zuzüge von guten Steuerzahlern) bewirkt – stattdessen eher zu Steuerausfällen beim Kanton und den Gemeinden. Dieser «Fehler» soll wieder korrigiert werden.
  • Abschaffung Ertragswertberechnung: Einer Abschaffung der Ertragswertberechnung, basierend auf einem Auftrag von EVP-Kantonsrat André Wyss, hat der Kantonsrat bereits im März 2023 (!) zugestimmt. Die Umsetzung ist bis heute offen. Es ist somit höchste Zeit, dass dies nun schnellstmöglich umgesetzt wird.

Die EVP sieht folgende Massnahmen kritisch:

  • Steuertarif (im oberen Bereich): Dass der Steuertarif ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 65'000 keine zusätzliche Progression vorsieht, sieht die EVP kritisch. Damit werden insbesondere die gutverdienenden Steuerpflichtigen steuerlich deutlich entlastet – zu Lasten der Kantons- und Gemeindefinanzen. Eine zusätzliche Tarifanpassung (z.B. bei CHF 100'000 auf 10%) wäre vertretbar.
  • Personalsteuer: Einer Abschaffung der Personalsteuer hatte der Kantonsrat vor nur zwei Jahren eine Absage erteilt. Unter anderem mit der Begründung, dass alle Personen – unabhängig vom Einkommen – einen minimalen Grundbeitrag für die Dienstleistungen des Kantons leisten sollen. Dass der Regierungsrat diesen Kantonsratsentscheid nun ignoriert, ist aus Sicht der EVP nicht nachvollziehbar.
  • Belastung Grundeigentümer: Aufgrund der Erhöhung der Katasterwerte ist klar, dass Liegenschaftsbesitzer bei dieser Reform zu den «Verlierern» gehören werden. Allerdings gilt zu berücksichtigen, dass sie bisher auch jahrelang profitiert haben, weshalb dies im Grundsatz vertretbar ist. Allerdings sieht die Steuerstrategie weitere Massnahmen vor, die direkt und nur die Liegenschaftsbesitzer betreffen würden. Ob die Vorlage daher so ausgewogen genug ist, bezweifelt die EVP – dies wird sich erst noch zeigen müssen.
  • Gesamthaushalt: Dass unter dem Strich Mindereinnahmen von rund 40 Millionen Franken für den Kanton resultieren sollen, ist mit dem Hintergrund, dass der Regierungsrat eben erst einen Massnahmenplan geschnürt hat und von weiteren Ausgabensenkungsplänen bereits die Rede ist, zumindest fraglich zu beurteilen. Zudem greift das Ziel, die Standortattraktivität zu steigern, mit diesen Massnahmen nur dann vollumfänglich, wenn die Gemeinden ihre zu erwartenden Einnahmeausfälle effektiv verkraften können und nicht via Erhöhung des Steuerfusses kompensieren müssen. 
     

Ausblick auf die Individualbesteuerung
Die EVP begrüsst den Ansatz, dass mit dem geglätteten Steuertarif den negativen Folgen aufgrund der Individualbesteuerung für die Familien entgegengewirkt werden soll. Der Tarif allein löst die Probleme aber nicht. Viel entscheidender wird sein, wie zukünftig die Abzüge (insbesondere die Kinderabzüge) gehandhabt werden. Gemäss dem Bundes-Modell werden Familien mit nur einem Einkommen bzw. mit einem tiefen zweiten Einkommen massiv benachteiligt. «Die EVP fordert, dass auf kantonaler Ebene diese Benachteiligung deutlich korrigiert wird. Dies muss über die Abzüge passieren, was in der Steuerstrategie jedoch kein Thema ist», bedauert EVP-Kantonsrat und Finanzfachmann André Wyss. Die EVP wird sich selbstverständlich auch bei dieser Steuerreform für die Familien, für die Personen mit tiefen und mittleren Einkommen sowie für einen nachhaltigen und enkeltauglichen Finanzhaushalt einsetzen.

 

Für Auskünfte:
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00; andre.wyss@wyance.ch
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92; info@elialeiser.ch