Fehlende Beteiligung der Wirtschaft
Die Hauptprofiteurin dieser Vorlage ist die Wirtschaft, ohne sich an den hohen Kosten beteiligen zu müssen. Aus Sicht der EVP ist es nicht nachvollziehbar, warum in einem revidiertem Sozialgesetz – bei welchem es primär um die Familien, die Kinder und sozial schwächere Personen gehen sollte – im Wesentlichen die Interessen der Unternehmen im Vordergrund stehen.
Störend für die EVP ist weiter die gewählte Berechnungsmethode: Für die Berechnung der Betreuungsgutschriften soll das steuerbare (und nicht das effektive) Einkommen angewendet werden soll. Dies würde bedeuten, dass z.B. steuerbare Abzüge wie Säule 3a, Einkauf in Pensionskasse, Berufsauslagen, Liegenschaftsunterhalt, ja sogar die Kinderdrittbetreuungskosten selber zu höheren Gutschriften führen würden. In anderen Worten: Wer mit Investitionen ins Eigenheim oder anderweitig die Steuern optimiert, erhält höhere Beiträge – das kann es nicht sein. Weiter sieht die Vorlage vor, dass Beiträge bis zu einem massgebenden Einkommen von 160'000 Franken berechtigt sein könnten. Familien mit einem massgebenden Einkommen von 160'000 Franken dürften aufgrund der oben erwähnten steuerlichen Abzüge ein effektives Einkommen von 200'000 und mehr Franken haben. Diese haben es sicherlich nicht nötig, zusätzlich vom Staat unterstützt zu werden. «Zwar ist die Stossrichtung richtig, wenn auch das steuerbare Vermögen für die Berechnung berücksichtigt wird. Solange wir aber im Kanton Solothurn so einen tiefen Katasterwert haben, werden auch hier die Eigenheimbesitzer bevorzugt», so der Steuerfachmann und Kantonsrat André Wyss. Handwerkerfamilien, welche ihre Steuern kaum optimieren können, bleiben benachteiligt.
Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel in den Betreuungsinstitutionen ist schon länger akut. Tiefe Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende Wertschätzung für die Arbeit mit Kindern sind die Hauptgründe dafür. Ohne einen Weg aufzuzeigen, wie dieses Problem gelöst werden soll, will der Kanton die externe Kinderbetreuung fördern. Weiter will der Kanton Aufgaben wie die Frühsprachförderung und Sozialisierung von Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen den Betreuungsinstitutionen abschieben, ohne dabei die finanziellen Folgen zu tragen. Leittragende sind die Angestellten, die zu einem tiefen Lohn mehr und schwierige Kinder betreuen müssen. Die Qualität der Betreuung wird somit weiter abnehmen und die Schwächsten in dieser Kette werden die Kinder sein. «Die Qualität der Betreuung und die Bedürfnisse der Kinder fehlen bei dieser Vorlage komplett», kritisiert EVP-Präsident Elia Leiser, der vor seiner Tätigkeit als Primarlehrer jahrelang in Kitas und Tagesschulen als Betreuer gearbeitet hat.
Echte Familienentlastung
Kinder sind in heutiger Zeit ein Armutsrisiko und das darf nicht so sein. Nicht selten entscheiden sich Familien aus finanzieller Sicht gegen ein weiteres Kind. Welches Familienmodell konkret für die Familie und für das Kind am besten ist, das ist sehr individuell und soll nicht vom Staat vorgegeben werden. Darum bevorzugt die EVP die Erhöhung die Kinder- und Ausbildungszulagen und somit die finanzielle Entlastung aller Familien. Ein entsprechender Auftrag von André Wyss wurde leider vom Regierungsrat abgelehnt mit der Begründung auf die damit entstehenden Kosten - ironischerweise just in derselben Woche, in der er die geplanten Änderungen im Sozialgesetz mit den dadurch zu erwartenden höheren Kosten für den Kanton vorgestellt hat. Immerhin: Die SOGEKO unterstützte den Antrag der EVP und so wird es spannend werden, wie der Kantonsrat sich schlussendlich entscheidet.
Für Auskünfte:
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92
André Wyss, Vize-Präsident, Kantonsrat: (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00