Banknotes
Anpassungen Katasterwerte: EVP mit der Stossrichtung einverstanden – sieht aber auch Verbesserungspotential

Anpassungen Katasterwerte: EVP mit der Stossrichtung einverstanden – sieht aber auch Verbesserungspotential

Für die EVP Kanton Solothurn ist klar, dass die veralteten, viel zu tiefen und somit verfassungswidrigen Katasterwerte endlich korrigiert werden müssen. Aufgrund dieser tiefen Werte haben Hauseigentümer bisher einen wesentlichen Teil ihres Vermögens nicht versteuern müssen. Dies ist eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Steuerpflichtigen.

Aus der Vernehmlassungsbotschaft kann entnommen werden, dass die Revision der Katasterwerte (ohne Gegenmassnahmen) allein beim Kanton zu Mehreinnahmen bei den Vermögenssteuern von 18.7 Mio. Franken führen würde. Anders ausgedrückt werden somit die Hauseigentümer aktuell jährlich um rund 40 Mio. Franken (Kanton, Gemeinde und Kirche zusammen) entlastet. Diesen Missstand gilt es endlich zu korrigieren. Die EVP setzt sich seit jeher für (Steuer-)Gerechtigkeit ein. Im Grossen und Ganzen unterstützt die EVP Kanton Solothurn daher die Vorlage, sieht aber auch Verbesserungspotential.

Steuerlicher Ausgleich
Bezüglich der vorgeschlagenen Gegenfinanzierung beim Kanton (Senkung des kantonalen Steuerfusses um 3%) ist die EVP skeptisch. Bei der Abstimmung wissen somit die Stimmberechtigten nicht, ob die versprochene Senkung des Steuerfusses auch wirklich und wie lange umgesetzt wird.

Die EVP begrüsst und unterstützt zwar die Stossrichtung, einen Ausgleich bei den Steuern zu realisieren, ruft aber auch in Erinnerung, dass die Grundlage dieser Vorlage eine «Korrektur» eines bisherigen «Fehlers» ist. Es muss daher nicht zwingend sein, dass die steuerlichen Mehrerträge durch die Katasterwerterhöhung wieder vollständig ausgeglichen werden, ja unter dem Strich gemäss Regierungsratsvorschlag gar Mindereinnahmen für den Kanton daraus resultieren (von 2.3 Mio. Franken; Ziff. 4.2 in der Botschaft).

Um das Ziel zu erreichen, die Steuerbelastung insgesamt nicht zu erhöhen, müsste der Ausgleich (zumindest zu einem Teil) via Gesetz und nicht via Senkung des Steuerfusses und gezielter erfolgen. Die EVP sieht hier primär eine (weitere) Entlastung beim Mittelstand. Die EVP schlägt vor, im Gegenzug eine Anpassung des Vermögenssteuertarifs (primär im unteren/mittleren Bereich; evtl. Anpassung des Freibetrages) bzw. des Einkommenssteuertarifs (weitere Entlastung bei den mittleren Einkommen im Vergleich zum vorliegenden Gegenvorschlag zur Steuerinitiative «Jetz si mir draa») vorzunehmen.

Genaue Folgen der Vorlage unklar
Störend ist für die EVP Kanton Solothurn, dass die Mietwertansätze erst im Nachgang vom Regierungsrat auf Verordnungsstufe geregelt werden sollen. Für die EVP und insbesondere EVP-Kantonsrat André Wyss ist daher klar: «Diese Werte müssen bereits vorher bekannt sein und kommuniziert werden. Die Stimmbürger müssen bei der Abstimmung wissen, welche Auswirkungen die Vorlage für sie hat.»

Eigenmietwerte
Neben den tiefen Katasterwerten geht oft vergessen, dass auch die Eigenmietwerte in Solothurn im schweizerischen Vergleich eher tief sind. Eine Erhöhung auch hier könnte sachlich also durchaus auch begründet werden. Allerdings ist die EVP der Meinung, dass damit die Vorlage überladen würde und keine Chance hätte. Zudem gilt es zu bedenken, dass im Bereich der Eigenmietwerte eine Änderung auf nationaler Ebene möglich wird. Es macht daher Sinn, diese Entwicklung abzuwarten. Die EVP Kanton Solothurn unterstützt daher, dass die Eigenmietwerte auf dem jetzigen Niveau bleiben sollen.

Die vollständige Stellungnahme der EVP Kanton Solothurn mit weiteren Punkten entnehmen Sie der beigefügten Vernehmlassungsantwort.

Für Auskünfte:
André Wyss, Vize-Präsident EVP Kanton Solothurn, (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92