Besuche in Heimen und Spitälern müssen möglich bleiben

Besuche in Heimen und Spitälern müssen möglich bleiben

Unter der Federführung von EVP-Kantonsrat André Wyss haben heute Vertreter/innen aller Parteien ein Zeichen für die Patientinnen und Patienten in Spitälern bzw. für die Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen gesetzt. Sie fordern, dass Besuche in angemessenem Rahmen möglich bleiben müssen.

 

Pressemitteilung: Besuche in Heimen und Spitälern müssen in angemessenem Rahmen möglich bleiben

Die unterzeichnenden Kantonsrätinnen und Kantonsräte fordern Regierungsrat, Kantonsarzt, das Amt für soziale Sicherheit (ASO), die Spitäler sowie sämtliche Heime auf, alles daran zu setzen, dass für Patientinnen und Patienten in Spitälern bzw. Bewohnerinnen und Bewohner in Heimen sowie für deren Angehörige Besuche und die Teilnahme am Leben in angemessenem Rahmen möglich bleiben.

Auch wenn aus medizinischer Sicht die vor Kurzem beschlossenen erneuten Einschränkungen durchaus verständlich sind, gilt es zu beachten, dass die psychischen und geistigen Aspekte mindestens ebenso wichtig sind. Aktuell sind in Alters- und Pflegeheimen diverse Personen in ihren Zimmer oder im Gebäude eingeschlossen – man kann es nicht anders formulieren. Diese Personen haben ebenso ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.

Wir verzichten auf einen politischen Vorstoss im Kantonsrat in diesem Bereich, im Wissen darum, dass die betroffenen Stellen rasch agieren und reagieren können müssen und es auch nicht zielführend wäre, das Thema politisch «ausschlachten» zu wollen. Mit dieser Stellungnahme möchten wir aber den betroffenen Personen eine Stimme geben und nachdrücklich darauf hinweisen, dass die psychischen und geistigen Belastungen der Betroffenen – gerade in der nun anstehenden Winter-, Advents- und Weihnachtszeit – sehr gross ist. Besuche, Kontakte, Nähe und zwischendurch auch das Verlassen des Heimes (Luftveränderung) sind daher eminent wichtig für diese Menschen.

Wir fordern daher alle Beteiligten auf, kreative Massnahmen einzuleiten, um eben diesen Aspekten auch Rechnung zu tragen. Konkret darf es nicht sein, dass zu sehr pauschalisiert wird. So können und sollen die Einschränkungen je nach Alter, nach Bedürfnis, nach Gesundheitszustand unterschiedlich definiert werden. Beispielsweise sind Patientinnen und Patienten bei längeren und sehr belastende Konstellationen (z.B. Palliativsituationen, Krebstherapien, Spitalaufenthalten von mehr als vier Tagen u.ä.) deutlich stärker auf die Unterstützung von Angehörigen angewiesen als bei einfacheren Spitalaufenthalten.

Zudem sollen die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen nicht einfach vor vollendeten Tatsachen gestellt werden, sondern im Rahmen der Eigenverantwortung auch selber entscheiden können, wie sie sich selber schützen lassen möchten. Organisationen, welche sich für die Interessen der Betroffenen einsetzen, sollen in die Entscheidungen miteinbezogen werden.

André Wyss, EVP

(mitunterzichnet von: Susan von Sury, CVP; Nadine Vögeli, SP; Stephanie Ritschard, SVP; Daniel Cartier, FDP; Simone Wyss, Grüne)

 

Für Auskünfte:

André Wyss, Vizepräsident EVP Kanton Solothurn: 062 849 49 91

Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92