EVP steht der geplanten Umsetzung der SV17 skeptisch gegenüber

Die EVP Kanton Solothurn anerkennt klar den nötigen Reformbedarf und die Abschaffung der steuerprivilegierten Statusgesellschaften und unterstützt ein proaktives Handeln im Kanton Solothurn. Gegenüber der Umsetzung, wie dies der Regierungsrat vorschlägt, stehen wir jedoch skeptisch gegenüber.

Dass die heutigen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abgeschafft werden sollen, ist für die EVP längst klar; die EVP fordert seit jeher eine gerechtere Steuerpolitik, lange bevor der internationale Druck zugenommen hat. Ebenso positiv nimmt die EVP das proaktive Handeln des Solothurner Regierungsrates auf. Es scheint uns wichtig, die Umsetzung der Vorlage – soweit dies die Bundesvorgaben zulassen – auf die kantonalen Bedürfnisse und Eigenheiten anzupassen. Bezüglich des Inhalts des geplanten Umsetzungsvorschlages hat die EVP jedoch gewisse Vorbehalte. Dies zusammenfassend aus folgenden Gründen:

  • Das Solothurner Stimmvolk hat anlässlich der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III deutlich signalisiert, dass es eine solch geplante „Tiefsteuerstrategie“ nicht goutiert.
  • Es ist völlig unklar, wie die gemäss vorliegendem Vorschlag zu erwartenden Defizite zukünftig kompensiert werden sollen. Mögliche nötige, spätere Steuererhöhungen (dann wohl zu Lasten der natürlichen Personen) oder massive Sparanstrengungen (z.B. in den Bereichen Soziales, Bildung) sind zu befürchten.
  • Die Vorlage wird mit den „Gegenfinanzierungen“ und den „flankierenden Massnahmen“ unnötig verkompliziert. Die EVP würde es allein schon deshalb begrüssen, den Steuersatz stattdessen weniger massiv zu senken und als Folge viel weniger flankierende Massnahmen und Gegenfinanzierungen einzubauen. Insbesondere sind sachfremde Themen nicht mit der Vorlage zu koppeln (wie z.B. „Investitionsbeiträge für die Bildung“).
  • Zwar unterstützt die EVP im Grundsatz die geplanten Massnahmen zur Entlastung von Familien und der tieferen Einkommen (wie z.B. Steuersenkung bei den tiefen Einkommen, höhere Steuerabzug für Kinderbetreuung), diese Massnahmen sollen aber losgelöst von der SV17 umgesetzt und nicht als „Kompensation“ verstanden werden.
  • Die „Gegenfinanzierungen“ führen dazu, dass Firmen, welche keinen oder einen verhältnismässig kleinen Gewinn erzielen, auf der einen Seite nicht oder nur wenig von der Steuersenkung profitieren, während sie bei den Gegenfinanzierungen aber voll zur Kasse gebeten werden. Es trifft somit in erster Linie die lokalen KMU’s.
  • Die EVP ist der Überzeugung, dass die Steuern nur einen Teil der Standortattraktivität ausmachen. Andere Faktoren sind ebenso wichtig. Die Angst, dass bei einem nicht ganz so tiefen Steuersatz unzählige Firmen abwandern werden, teilen wir deshalb nicht.

Die EVP Kanton Solothurn ist sich bewusst und der Überzeugung, dass eine gut funktionierende Wirtschaft eine tragende Säule in der Gesellschaft ist, weshalb es diese zu stärken gilt. Allerdings geht der Kanton mit der vorgelegten Tiefsteuerstrategie und den damit verbundenen, erwarteten Defiziten ein hohes finanzielles Risiko ein. Zu berappen haben dies später einmal die natürlichen Personen und die lokalen KMU’s. Im Rahmen von möglichen flankierenden Massnahmen fordert die EVP einerseits eine Senkung der Steuerbelastung bei natürlichen Personen, insbesondere bei den tiefen und mittleren Einkommen, und andererseits eine Entlastung für die kleinste aber wichtigste Einheit der Gesellschaft, für die Familie. Dabei kann es jedoch nicht angehen, dass „nur“ Familien von einem höheren Steuerabzug profitieren können, die ihre Kinder drittbetreuen lassen. Eine eigene Betreuung zu Hause durch Mutter oder Vater ist eine ebenso wertvolle und dienliche Aufgabe und es gilt demnach, dieses Modell nicht mit weniger Abzugsmöglichkeiten steuerlich schlechter zu stellen.

Die EVP fordert demnach zusammenfassend folgende Punkte:

  • Keine „Tiefsteuerstrategie“ auf Kosten der natürlichen Personen und ohne Kenntnis darüber, wie die Defizite ausgeglichen werden sollen. Eine Reduktion des heutigen Steuersatzes ist unbestritten, diese darf aber nicht so massiv ausfallen, damit sich die Finanzlage des Kantons nicht noch weiter verschlechtert.
  • Wir wollen keine Politik, die sich an ein paar wenige Unternehmen anpasst. Die tragende Säule unserer Wirtschaft sind die unzähligen kleinen und mittleren Betriebe.
  • Entflechtung und somit Vereinfachung der Vorlage, indem auf – insbesondere sachfremde – Gegenfinanzierungsmassnahmen verzichtet wird. Stattdessen kann dadurch ein höherer Steuersatz angewandt werden.
  • Es sind nicht nur die Familien zu entlasten, welche ihre Kinder drittbetreuen lassen, sondern auch jene, welche die Kinder selber zu Hause betreuen. Anstelle der Erhöhung der Drittbetreuungskosten fordern wir deshalb die Erhöhung des Kinderabzuges, damit alle Familien entlastet werden.
  • Je nach Steuersatz muss die Dividendenbesteuerung erhöht werden.
  • Die Vermögenssteuern sollen auf ein schweizerisches Mittelmass angehoben werden.
  • Im Falle, dass die Gemeinden die Tiefsteuerstrategie unterstützen, müssen diese sich auch an den Kosten entsprechend beteiligen.

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Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn
André Wyss, Vize-Präsident, Kantonsrat

SV17 steht für „Steuervorlage 2017“
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