Leserbrief: staatlich veordnet leere Kirchen in der Weihnachtszeit

Leserbrief: staatlich veordnet leere Kirchen in der Weihnachtszeit

Volle Züge, aber staatlich veordnet leere Kirchen - hier stimmt etwas nicht. Gerade jetzt im Hinblick auf die Weihnachtszeit muss der Regierungsrat über die Bücher und die Einschränkungen bei den Kirchen der Raumgrösse entsprechend lockern.

 

Im Kanton gilt bei Anlässen ein Limit von 30 Personen und somit ein strengeres Regime als dies der Bund vorgibt –unabhängig von der Grösse des Lokals. Den Kirchen wird oft vorgeworfen, sie hätten viel zu grosse Gebäude. Diese Kritik mag angesichts des abnehmenden Interesses am christlichen Glauben in den letzten Jahrzehnten eine gewisse Berechtigung haben. Es wären aber jene Orte, wo die Abstände problemlos eingehalten werden können. Quasi nebenbei bieten die Kirchen zudem geistlichen Raum. Die Geschichte zeigt, dass der Hunger nach der Beantwortung der wirklich wichtigen Lebensfragen vor allem in Krisensituationen aktuell wird. Und darauf sind die Mitarbeiter der Kirchen spezialisiert.

Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass Züge und Busse gefüllt werden können, während die grossräumigen Kirchen staatlich verordnet leer bleiben müssen. Gerade in der Vorweihnachtszeit wird damit insbesondere auch den Kindern (Krippenspiele) einiges genommen. Regierungsrat Remo Ankli hat erfreulicherweise die Vorlage geleistet und wird in der SZ vom 10.11. dahingehend zitiert, dass die Kirchen «auf den Tisch klopfen sollen». Es liegt wohl aber in der Art vieler Kirchenvertreter, dass sie sich der christlichen Tugend entsprechend eher zurückhalten. Verstehen tut diese Ungleichheit trotzdem niemand.

Vielleicht kann dies der Regierungsrat im Hinblick auf Weihnachten ja noch korrigieren und dort, wo Platz vorhanden ist, auch mehr Leute zulassen. Ein Regierungsratsmitglied sieht es offenbar schon so. Zusammen mit den beiden C-Vertretern sollte somit eigentlich eine Mehrheit für dieses Anliegen möglich werden.

André Wyss, Rohr
Kantonsrat EVP