Solothurner Steuersituation: zwischen «Steuerhölle» und «Tiefsteuerstrategie»

Während im Zuge der Steuerreform 17 der Ruf nach einer „Tiefsteuerstrategie“ laut wird, ist die Steuerbelastung bei den natürlichen Personen schweizweit nirgends höher als im Kanton Solothurn. Die EVP ist deshalb der Meinung, dass im Rahmen der Steuervorlage 17 auch die Steuersituation der natürlichen Personen im Auge behalten werden muss.

Wer es bisher noch nicht gewusst hat, konnte es in der «Schweiz am Wochenende» nachlesen: Die Steuerbelastung für natürliche Personen im Kanton Solothurn gehört zu den höchsten der ganzen Schweiz. Bei der Studie, die zu diesem Resultat kommt, gilt korrekterweise das Bruttoeinkommen als Basis und nicht – wie es oftmals gemacht wird für solche Vergleiche – das steuerbare Einkommen. Denn: Zwar ist der Steuertarif in anderen Kantonen, insbesondere im Nachbarskanton Bern, bei gleichem steuerbarem Einkommen bedeutend höher. Allerdings lässt der Kanton Bern höhere Abzüge zu, was bei gleicher Ausgangslage, d.h. bei gleichem Bruttolohn, zu einem tieferen steuerbaren Einkommen und somit unter dem Strich (trotz höherem Tarif) zu einer tieferen Steuerbelastung gegenüber dem Kanton Solothurn führt.»

Im Vergleich dazu schneidet der Kanton Solothurn bei den Unternehmenssteuern besser ab. Hier liegt man im schweizweiten Vergleich gemäss der gleichen Studie auf Rang 17. Im Vorfeld der Unternehmens¬steuer-rerform III (USR III) und nun der Steuervorlage 17 (SV17) wurde und wird das Rufen nach einer «Tiefsteuerstrategie» im Bereich der Unternehmenssteuern laut. Isoliert betrachtet mag dies legitim sein. In Anbetracht, dass wie erwähnt die natürlichen Personen im schweizweiten Vergleich einiges schlechter dastehen, stellt sich aber die Frage - sofern die angespannte finanzielle Lage mit dem nicht sehr rosigen Finanzausblick überhaupt grundsätzlich tiefere Steuereinnahmen zulassen - ob man nicht zuerst bei den natürlichen Personen eine Anpassung vollziehen müsste.

Für den EVP-Kantonsrat André Wyss ist klar: «Auf jeden Fall darf es nicht sein, dass im Zuge der SV17 die juristischen Personen profitieren können und deren tieferen Steuerzahlungen mittel- bis langfristig dazu führen, dass bei den natürlichen Personen eine Steuererhöhung nötig wird.» Das Resultat der Abstimmung zur USR III hat gezeigt (der Kanton Solothurn hatte schweizweit die dritthöchste Ablehnung), dass die Solothurner/innen das nicht goutieren würden. Ein Ausgleich zu Gunsten der natürlichen Personen und insbesondere zu Gunsten der tieferen Einkommen ist deshalb für eine Zustimmung der Mehrheit zur SV17 unabdingbar.

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Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn
André Wyss, Vice-Präsident, Kantonsrat
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