Steuervorlage 17 II: Die EVP Kanton Solothurn begrüsst im Grossen und Ganzen die neue Steuervorlage

Steuervorlage 17 II: Die EVP Kanton Solothurn begrüsst im Grossen und Ganzen die neue Steuervorlage

Die EVP Kanton Solothurn nimmt die neu vorliegende kantonale Steuervorlage mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis. Sehr positiv wertet die EVP, dass der Regierungsrat eine Vorlage präsentiert, welche mit massiv weniger Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden rechnet. Der Regierungsrat hat das Abstimmungsresultat ernst genommen und die somit nötige Korrektur beim Gewinnsteuersatz vollzogen. Weniger erfreut ist die EVP, dass die Familienzulagen in der neuen Vorlage nicht mehr erhöht werden und dass die tieferen Einkommen weiterhin nur moderat entlastet werden sollen.

Die EVP Kanton Solothurn begrüsst die Stossrichtung der Regierung einer Steuervorlage, welche mit deutlich weniger Steuerausfällen rechnet. Von daher unterstützt die EVP die Senkung des Steuersatzes auf «nur» 5% (anstelle von 3% in der ersten Vorlage). Unschön ist, dass bei dieser Variante insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen keine Entlastung erfahren, da diese bereits bisher (bis zu einem Gewinn von 100'000 Franken) einen Steuersatz von 5% haben. Da jedoch auf der anderen Seite keine Erhöhung von FAK-Beiträgen vorgesehen sind, ist dies vertretbar.

Ebenfalls geht die Anpassung der Dividendenbesteuerung auf 70% in die richtige Richtung, auch wenn der korrekte, rein rechnerische Wert bei eher 75% liegt und sich die EVP entsprechend für diesen Wert einsetzt.

Enttäuscht ist die EVP, dass die Familienzulagen gänzlich gestrichen werden sollen. Die EVP setzt sich für die Stärkung der Familien ein und hatte so bereits bei der ersten Vorlage gefordert, dass die Familienzulagen um 30 Franken (statt wie vorgesehen um nur 10 Franken) erhöht würden. Eine komplette Streichung aus dem Paket ist von daher für die EVP ein falsches Zeichen gegenüber den Familien. Bezüglich der Verdoppelung des Abzugs der Drittbetreuungskosten bemängelt die EVP – wie bisher – dass damit nur ein bestimmtes Familienmodell und schlussendlich nur ganz wenige davon profitieren können. Die EVP setzt sich aber für alle Familien ein, von daher wäre die Erhöhung der Familienzulagen die fairere Variante.

Aufgrund der Tatsache, dass der Kanton Solothurn bei den tieferen Einkommen schweizweit die höchste Steuerbelastung aufweist, ist die Anpassung des Tarifs bei den tieferen Einkommen mehr als überfällig. Die EVP begrüsst daher, dass der Regierungsrat an dieser flankierenden Massnahme festhält, auch wenn wir der Meinung sind, dass die Entlastung an sich zu wenig weit geht und hier weitere Anpassung, wie unter anderem auch bei den mittleren Einkommen, nötig sein werden. Umgekehrt zu wenig weit geht die Erhöhung der Vermögenssteuern. Mit diesen beiden Massnahmen (Erhöhung der Vermögenssteuern auf der einen, Senkung des Tarifs für die tiefen Einkommen auf der anderen Seite) wird zwar das Ungleichgewicht zwischen arm und reich im Kanton Solothurn etwas korrigiert, allerdings besteht dieses immer noch im schweizweiten Vergleich.

Die EVP begrüsst das Vorgehen, dass die Gemeinden zwar finanziell unterstützt werden, nicht aber eine volle Ausfinanzierung (wie dies noch in der ersten Vorlage angedacht war) erhalten.

Kantonsrat und FIKO-Mitglied André Wyss meint: «Punktuell werden wir uns sicher einbringen und versuchen, noch die eine oder andere Verbesserung zu erreichen. Alles in allem zielt der Vorschlag aber in die richtige Richtung.». Parteipräsident Elia Leiser ergänzt und betont: «So ganz zufrieden sind wir zwar nicht. Aber aufgrund der Ausgangslage ist klar, dass alle Parteien irgendwo Kompromisse eingehen müssen. Sicher ist: Die Vorlage darf im Kantonsrat nicht wieder verschlechtert werden.»

 

André Wyss, Vize-Prasident, Kantonsrat
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn