Banknotes
Vernehmlassungen: Hundegesetz und Steuergesetz

Vernehmlassungen: Hundegesetz und Steuergesetz

Die EVP hat zu den beiden Vernehmlassungen «Steuergesetz» und «Hundegesetz» Stellung bezogen. Im Grossen und Ganzen unterstützt die EVP die Stossrichtung des Regierungsrates, spricht sich aber gegen eine Erhöhung des Abzuges bei den Krankenkassenprämien aus. Dass auch der Auftrag der EVP nun im Gesetz umgesetzt soll, nimmt die EVP erfreut zur Kenntnis.

Ein im Kantonsrat mehrheitlich unterstützter Auftrag verlangt, dass der Abzug der Krankenkassenprämien in der Steuererklärung erhöht wird. Bereits in der damaligen Antwort vom Regierungsrat hat sich gezeigt, dass eine solche Massnahmen sehr teuer würde. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons ist der Zeitpunkt für eine solche Erhöhung denkbar ungünstig. Zudem würden mit dieser Massnahme insbesondere jene Steuerpflichtige mit einem hohen steuerbaren Einkommen profitieren, während die Steuerpflichtigen mit einem tiefen steuerbaren Einkommen leer ausgehen oder nur minim profitieren würden.

Eine automatische Indexierung unterstützt die EVP, sofern diese pragmatisch ausgestaltet wird. So sollen die Beträge jeweils gerundet werden. 

Im Falle einer vollautomatisierten Veranlagung, wofür im Gesetz die Grundlagen geschaffen werden sollen, müsste gewährleistet sein, dass die Veranlagungen auch wirklich korrekt sind; andernfalls lehnt die EVP eine solche ab. EVP-Kantonsrat, Finanzpolitiker und selbständiger Finanzberater André Wyss spricht aus seinen eigenen Erfahrungen: «Bisher zeigt es sich, dass es durch die Automatisierung der Veranlagungen verschiedentlich zu Fehlern bzw. zu Unvollständigkeiten kommt. Dies darf – weder zu Lasten des Kantons noch zu Lasten der Steuerpflichtigen – passieren.»

Die EVP begrüsst natürlich, dass der Auftrag von André Wyss, welcher die Abschaffung der Ertragswertberechnung bei der Vermögenssteuer verlangt, nun umgesetzt werden soll. Gerade aktuell führt diese Berechnung zu sehr abstrakten Zahlen und ist somit für die Steuerpflichtigen nicht nachvollziehbar. Zudem ist so gewährleistet, dass – im Gegensatz zu heute – zukünftig immer das effektive Wertschriftenvermögen versteuert wird. Die Änderung führt also zu mehr Steuergerechtigkeit.

Hundegesetz
Die EVP begrüsst den vorliegenden Vorschlag für das neue Hundegesetz und die damit verbundene finanziell neutrale Auswirkungen. Die EVP hat eine entsprechende Vernehmlassungsantwort eingereicht.

Erstaunt zeigt sich die EVP, dass gemäss Ausführungen vom Regierungsrat heute von den verrechneten Gebühren und Tierheimkosten durchschnittlich die Hälfte wegen Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Hundehalter abgeschrieben werden müssen. Dies gilt es aus Sicht der EVP genauer zu prüfen.

 

Für Auskünfte:
André Wyss, Vize-Präsident, Kantonsrat: (P) 062 849 49 91, (G) 062 299 10 00
Elia Leiser, Präsident EVP Kanton Solothurn: 076 453 32 92